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   BVerwG, 19.10.1977 - VIII C 87.76   

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https://dejure.org/1977,1574
BVerwG, 19.10.1977 - VIII C 87.76 (https://dejure.org/1977,1574)
BVerwG, Entscheidung vom 19.10.1977 - VIII C 87.76 (https://dejure.org/1977,1574)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Oktober 1977 - VIII C 87.76 (https://dejure.org/1977,1574)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Widerspruchsbescheid gegen nur einen Ehegatten - Überschreitung der zulässigen Wohnflächengrenze - Wohnfläche zur Deckung des Wohnregelbedarfs - Beschränkung durch das Erfordernis der Schaffung von familiengerechtem Wohnraum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuerbegünstigter Wohnungsbau - Wohnflächengrenzen - Wohnfläche - Familienheim mit zwei Wohnungen - Wohnraum - Wohnraumversorgung

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 13.08.1975 - VIII C 95.73

    Steuervergünstigungen - Eigentumswohnung - Gemeinsame Wohnung

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1977 - 8 C 87.76
    Alle sonstigen mit dem Begriff Wohnung in § 82 Abs. 1 Satz 1 II. WoBauG verbundenen Fragen sind nicht entscheidungsbedürftig (vgl. BVerwGE 49, 95).

    Sie war spätestens bei der Bestimmung von Art und Umfang ihrer Wohnung (BVerwGE 49, 95) und des Zwecks der zweiten Wohnung (BVerwGE 24, 106, 111) [BVerwG 12.05.1966 - VIII C 20/64] zu treffen.

  • BVerwG, 13.02.1976 - IV C 44.74

    Einlegung eines Widerspruchs durch nur einen Ehegatten gegen einen an die

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1977 - 8 C 87.76
    Deshalb hat die Rechtsprechung schon im Falle eines hoheitlichen Eingriffs bei Eheleuten das Vorverfahren eines Ehegatten genügen lassen (Urteil vom 13. Februar 1976 - BVerwG IV C 44.74 - [Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 38]).
  • BVerwG, 27.04.1977 - 8 C 43.76

    Anerkennung einer als Ferienwohnung baurechtlich genehmigten und als Zweitwohnung

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1977 - 8 C 87.76
    Er ist in seiner Entscheidung beschränkt einerseits durch das Erfordernis, familiengerechte Wohnungen zu schaffen, aus dem sich Folgerungen für die tatsächliche Eignung einer Wohnung zur Dauerbenutzung durch den vorgesehenen Benutzer ergeben (Urteil vom 27. April 1977 - BVerwG VIII C 43.76 -).
  • BVerwG, 12.05.1966 - VIII C 20.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1977 - 8 C 87.76
    Sie war spätestens bei der Bestimmung von Art und Umfang ihrer Wohnung (BVerwGE 49, 95) und des Zwecks der zweiten Wohnung (BVerwGE 24, 106, 111) [BVerwG 12.05.1966 - VIII C 20/64] zu treffen.
  • BVerwG, 16.12.1965 - VIII C 82.62

    Anforderungen an das Vorliegen eines Eigenheims i. S. des § 9 Abs. 1 Zweites

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1977 - 8 C 87.76
    Die Entscheidung des erkennenden Senats im Urteil vom 16. Dezember 1965 (BVerwGE 23, 80) rechtfertigt diese Folgerung nicht.
  • BVerwG, 23.07.1975 - 8 B 11.75

    Anerkennung als steuerbegünstigte Wohnungen - Überschreitung der

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1977 - 8 C 87.76
    Die im Beschluß vom 23. Juli 1975 - BVerwG VIII B 11.75 - vertretene Ansicht gibt der Senat auf.
  • BVerwG, 21.04.1982 - 8 C 89.80

    Anerkennung eines Wohnhauses als steuerbegünstigtes Familienheim

    Im steuerbegünstigten Wohnungsbau kann der Eigentümer eines Familienheims mit zwei Wohnungen Mehrfläche aus beruflichen Gründen für seine Wohnung nur über die Wohnflächengrenze von 156 qm hinaus in Anspruch nehmen (Aufgabe der in den Urteilen vom 19. Oktober 1977 - BVerwG VIII C 87.76 - Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 20 S. 28 [33 f.] und vom 30. Mai 1978 - BVerwG 8 C 38.77 - BVerwGE 56, 7 [14 f.] vertretenen gegenteiligen Ansicht).

    In dem Berufungsurteil ist ausgeführt: In Übereinstimmung mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Oktober 1977 - BVerwG VIII C 87.76 - (Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 20) sei die zulässige Wohnfläche für das Familienheim der Kläger mit zwei Wohnungen wie folgt zu berechnen: Von der Wohnflächengrenze von 216 qm sei die Fläche der Einliegerwohnung mit 76, 62 qm abzuziehen.

    Diese Rechtsansicht hat auch der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 19. Oktober 1977 - BVerwG VIII C 87.76 - (Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 20 S. 28 [33 f.]) und vom 30. Mai 1978 - BVerwG 8 C 38.77 - (BVerwGE 56, 7 [14 f.] = Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 23 S. 49 [55]) vertreten.

  • BVerwG, 30.05.1979 - 8 C 5.79

    Klagebefugnis der Ehefrau eines Bauherrn - Klagebefugnis des Ehegatten - Bindung

    Denn in Fällen dieser Art genügt es allgemein, wenn nur einer der mehreren Kläger das Vorverfahren durchgeführt hat (Urteil vom 19. Oktober 1977 - BVerwG 8 C 87.76 - [BBauBl. 1978, 398]).
  • BVerwG, 01.03.1978 - 8 C 3.77

    Widerruf der Anerkennung eines steuerbegünstigt errichteten und dann veräußerten

    Von dieser für die Eigentümerwohnung aufgestellten Wohnflächengrenze geht auch das Urteil vom 19. Oktober 1977 - BVerwG 8 C 87.76 - aus.
  • BVerwG, 10.10.1980 - 8 B 68.80

    Anerkennung eines Wohnhauses als steuerbegünstigtes Familienheim -

    Das ergibt sich aus der Beschwerdebegründung der Beklagten, die sich auf die von ihr behauptete Abweichung des angefochtenen Urteils vom Urteil des Senats vom 19. Oktober 1977 - BVerwG 8 C 87.76 - (BBauBl. 1978 S. 398) nur deshalb beruft, um diese Bedeutung zu unterstreichen.
  • BVerwG, 10.10.1980 - 8 B 64.80

    Anerkennung eines Wohnhauses als steuerbegünstigtes Familienheim mit zwei

    In einem Revisionsverfahren kann über das Urteil des Senats vom 19. Oktober 1977 - BVerwG 8 C 87.76 - = BBauBl.
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